Wozu die USt-IdNr. prüfen?
Liefern Sie steuerfrei an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land oder rechnen Sie eine Leistung im Reverse-Charge-Verfahren ab, muss die USt-IdNr. Ihres Kunden gültig sein. Seit 2020 ist sie für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen eine materielle Voraussetzung (§ 6a UStG). Ist sie es nicht, kann das Finanzamt die Umsatzsteuer bei Ihnen nachfordern. Prüfen Sie neue Kunden deshalb vor der ersten Rechnung und bestehende in regelmäßigen Abständen.
Was die Prüfung zeigt
- Gültig: Die Nummer ist im Mitgliedstaat vergeben und aktiv.
- Nicht gültig: Die Nummer ist dort nicht als gültige USt-IdNr. registriert, zum Beispiel weil sie nie vergeben oder inzwischen entzogen wurde.
- Ungültig: Aufbau oder Prüfziffer passen nicht zum Land. Das ist fast immer ein Tippfehler.
Name und Anschrift zeigen wir an, wenn der Mitgliedstaat sie über VIES herausgibt. Deutschland tut das nicht. Ist der Dienst eines Landes gerade nicht erreichbar, sagen wir das und melden keine Nummer fälschlich als ungültig.
Einfache und qualifizierte Bestätigung
Die Abfrage hier ist eine einfache Bestätigung: Sie zeigt, ob die Nummer gültig ist. Für die Buchführung empfiehlt sich bei Geschäften mit EU-Kunden die qualifizierte Bestätigung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Dabei werden zusätzlich Name und Anschrift abgeglichen, das Ergebnis dient als Nachweis. Das BZSt bestätigt allerdings nur ausländische Nummern. Deutsche Nummern prüfen Sie über VIES, also auch hier.
So ist die USt-IdNr. aufgebaut
Jede USt-IdNr. beginnt mit dem Länderkürzel, danach folgen je nach Land 2 bis 12 Zeichen. Die deutsche hat DE und 9 Ziffern, die letzte ist eine Prüfziffer. Griechenland verwendet EL statt GR, Nordirland XI. Leerzeichen und Punkte können Sie mit eingeben, wir entfernen sie.